Keiner von uns weiß, wie lange er noch in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten
selbstständig zu besorgen. Jeder sollte daher frühzeitig sicherstellen, dass auch in einem solchen Fall seine Interessen bestmöglich gewahrt werden. Nicht nur ältere Menschen können alters- oder krankheitsbedingt bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen sein (z.B. Schlaganfall, Alzheimersche Krankheit), sondern auch junge Menschen (z.B. Verkehrsunfall).
Der Gesetzgeber hat deshalb nicht nur im Rahmen des im Jahre 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes (Ablösung des bisherigen Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts) ausdrücklich auf die Möglichkeit der frühzeitigen Erteilung einer Vorsorgevollmacht hingewiesen, sondern auch sichergestellt, dass die Bevölkerung über Vorsorgevollmachten informiert wird. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung eigenverantwortlich wahrnehmen, indem Sie selbst die Person bestimmen, die dann zu gegebener Zeit am Besten Ihre Rechte wahrnimmt. Außerdem können Sie so auch ein gerichtliches Betreuungsverfahren (früher "Bestellung eines Pflegers oder Vormunds") vermeiden. Ein solches Betreuungsverfahren wird dann notwendig, wenn Sie selbst alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und keine Vorsorge durch die rechtzeitige Erteilung einer entsprechenden Vollmacht getroffen haben.
Sie müssen beachten, dass nahe Familienangehörige wie der Ehegatte oder die Kinder ohne entsprechende Vollmacht keine Entscheidungen für Sie treffen können, und dass beispielsweise eine bestehende Bankvollmacht bei weitem nicht ausreicht, um alle notwendigen Maßnahmen zu erledigen.
Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist das Testament. Durch die Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer ihre Angelegenheiten erledigt, solange Sie zwar noch leben, aber dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Durch ein Testament bestimmen Sie dagegen, wer im Falle Ihres Todes Ihr Erbe wird.
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie nicht nur für den Bereich Ihres Vermögens Vorsorge treffen, sondern den Bevollmächtigten auch zur Vertretung in persönlichen Bereichen ermächtigen. Dies ist wichtig, damit der Bevollmächtigte insbesondere auch Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen, Wohnsitzwechsel, Wohnungsauflösung usw. treffen kann.
Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht gegenüber einem gerichtlichen Betreuungsverfahren sind insbesondere:
Da die Vollmacht bereits rechtzeitig vor Ihrer eigenen Handlungsunfähigkeit erteilt wurde, kann der Bevollmächtigte später sofort die für Sie notwendigen Schritte unternehmen; Im Gegensatz dazu dauert das gerichtliche Betreuungsverfahren aufgrund umfangreicher Verfahrensvorschriften längere Zeit.
Sie können bei der Auswahl des Bevollmächtigten selbst bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten für Sie erledigt. Im Gegensatz dazu bestimmt im Betreuungsverfahren das Betreuungsgericht die Person des Betreuers.
Der von Ihnen Bevollmächtigte hat eine wesentlich freiere Stellung als der vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer. Dies wirkt sich insbesondere im Vermögensbereich aus (z.B. ist eine Verfügung über Immobilien durch einen Betreuer nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts möglich; bei der Anlage von Geld sind nur bestimmte Anlageformen zulässig).
Grundsätzlich sind die Kosten für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht (diese entstehen nur einmalig mit der Beurkundung) wesentlich niedriger als die Gebühren, die das Betreuungsgericht für die Betreuung (alljährlich) erheben muss.
Es ist auch möglich, die Vollmacht über den eigenen Tod hinaus zu erteilen, so dass der Bevollmächtigte - sofern die gesetzlichen oder testamentarischen Erben die Vollmacht nicht widerrufen- für die Erben handeln kann.
Sie können die Vollmacht grundsätzlich jeder Person erteilen. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht setzt jedoch ein besonderes Vertrauen in die Person des Bevollmächtigten voraus. Es ist auch möglich, dass Sie mehrere Personenbevollmächtigen, die dann einzeln oder gemeinsam Ihre Angelegenheiten erledigen können. Es empfiehlt sich, die ausgewählte Person über die Erteilung der Vorsorgevollmacht rechtzeitig zu informieren.
Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht wird in der Form der notariellen Beurkundung empfohlen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Vollmacht auch von Behörden, Banken, Grundbuchämtern, Ärzten, Alten- und Pflegeheimen anerkannt wird. Außerdem werden Sie durch den Notar umfassend über die Bedeutung der Vollmacht beraten. Er steht Ihnen auch gerne bei speziellen Fragen zur Verfügung. |
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